Abkehr der Zürcher Finanzdirektion von umstrittener Startup-Steuerpraxis
Swiss Startup Association, Swiss Finance Startups, Venturelab, Business Angels Schweiz und glp nehmen zufrieden zur Kenntnis, dass die #Zürcher #Finanzdirektion von ihrer umstrittenen Steuerpraxis bezüglich Startups wieder abkehrt und zur ursprünglichen, fairen Bewertung von Jungunternehmen zurückfindet.
Gemeinsam hatten sie sich die Intereessensgruppe im laufenden Jahr an vorderster Front für eine adäquate Bewertung und daraus folgenden gerechte Besteuerung von Gründer und Business Angels eingesetzt.
Im Mai 2016 hatte die Finanzdirektion des Kantons Zürich an ihrer Medienkonferenz mitgeteilt, an ihrer neuen Steuerpraxis von Startups festhalten zu wollen. Diese Praxis sah eine Vermögenssteuer von Startup Unternehmern aufgrund von Finanzierungsrunden vor, was die Existenz vieler Gründer ernsthaft gefährdete. Gleichzeitig versprach Regierungsrat Ernst Stocker, dass Startups in Zürich nicht schlechter gestellt sein sollen als in anderen Kantonen.
Mit geeinten Kräften hatten Swiss Startup Association (SSA), Swiss Finance Startups (SFS), Venturelab, Business Angels Schweiz (BAS) und glp daraufhin einen breit abgestützten Aufruf, unterzeichnet von über 80 CEOs, Gründern und Investoren, an Regierungsrat Stocker übergeben und gleichzeitig eine Motion im Kantonsrat für die Aufhebung der unfairen Steuerpraxis eingereicht.
Die Einführung von Vermögenssteuern aufgrund von Finanzierungsrunden ist für Startups nicht tragbar, da sie einen fiktiven Vermögenswert besteuert, der gar nicht realisiert wurde. Sie stellt somit eine Diskriminierung von Jungunternehmen gegenüber KMUs dar, die ihrerseits aufgrund ihres Ertrags- resp. Substanzwert besteuert werden („Praktikermethode“).
Aufgrund von parlamentarischen Anfragen und Interpellationen an diverse Kantonsregierungen stellte sich im Laufe des Sommers heraus, dass der Kanton Zürich mit dieser Besteuerungsgrundlage weitgehend alleine da steht und andere Kantone keinen Anlass sehen, sich dieser Praxis anzuschliessen.
Dass sich die Finanzdirektion nun bereit erklärt, von ihrer Steuerpraxis abzusehen und zur Praktikermethode zurückzukehren, ist ein regelrechter Befreiungsschlag für Startups und das ganze Ökosystem. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für die Zukunft und macht den Standort Zürich für Gründer, Investoren und Mitarbeitende von Startups wieder attraktiv.
Besonders begrüsst SFS, dass der Entscheid mehrere Wochen vor der Jahreswende getroffen fällt, was vielen Startups die Abwanderung in andere Kantone oder ins Ausland ersparen dürfte.
Die Interessensgruppe sieht diesem Entscheid die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Finanzdirektion und das Commitment des Regierungsrats zum Zürcher Innovationsstandort und zum Startup Ökosystem.
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